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Betriebsausgaben

Betriebsausgaben stellen alle Aufwendungen dar, die durch den Betrieb veranlasst sind bzw. im Rahmen einer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit anfallen. Im Streitfall unterhielt der Steuerpflichtige ein auf Pferdeversicherungen spezialisiertes Versicherungsbüro. Er machte als Betriebsausgabe die Kosten für die Unterhaltung zweier Turnierpferde geltend. Der Versicherungsvertreter begründete den Kostenabzug damit, dass er die Pferde für repräsentative Zwecke und zur Förderung seiner Tätigkeit benötigen würde. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an.

Urteil Finanzgericht

Das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigte die Auffassung des Finanzamtes. Der Versicherungsvertreter würde seine Tätigkeit auch ohne die Pferde erbringen können  (Urteil vom 6.5.2015, 1 K 3408/13). Außerdem würde der Steuerpflichtige das Hobby der Familienangehörigen finanzieren.

Fazit

Unterhält der Landwirt auch Pferde im Rahmen seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit, setzt der Betriebsausgabenabzug für diese Aufwendungen voraus, dass mithilfe der Pferde ein (anteiliger) landwirtschaftlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Da die Finanzverwaltung bei Pferden im Regelfall von Aufwendungen für die private Lebensführung ausgeht, sollte der Landwirt eine Gewinnerzielung mit Pferden exakt dokumentieren und nachweisen können. 

Stand: 25. Februar 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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