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Hessisches Finanzministerium

Nachdem die Baden-Württembergische Landesregierung bereits Anfang Mai auf den massiven Frosteinbruch Mitte/Ende April 2017 reagiert hatte und den dortigen Wein- und Obstbauern finanzielle Hilfen zugesagt hatte, zog jetzt die Hessische Landesregierung nach. Mit dem Erlass „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Frostschäden Mitte/Ende April 2017“, sichert Hessen den Betroffenen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zu.

Steuererleichterungen

In dem Erlassentwurf werden unter anderem folgende Steuererleichterungen genannt:

  • Stundung sowie Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Erlass der Einkommensteuer bei Landwirten, die ihren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln, sofern keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bestehen,
  • Stundung und Erlass von Gewerbesteuer sowie Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung.

Stand: 30. August 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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