Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (25.02.2020)
Erbschaft- und Schenkungsteuer (02.12.2019)
Für Aushilfskräfte, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von fünf Prozent des Arbeitslohns erhoben werden. (26.11.2014)
Aufwendungen für Zweitstudium zur Patientenseelsorge keine Werbungskosten (28.11.2012)