Landwirtinnen und Landwirte können auch dann Erhaltungsaufwendungen steuermindernd geltend machen, wenn diese nicht für unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Wirtschaftsgüter und Gebäudeteile anfallen. (29.11.2016)
Folgende wichtige Verfahren, die Steuerangelegenheiten der Land- und Forstwirte betreffend, sind derzeit vor dem Bundesfinanzhof anhängig: (27.08.2014)