Prozesskosten, die einem wegen eines auf Grund vorsätzlicher Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. (24.05.2016)
Zivilprozesskosten sind unabhängig vom Streitgegenstand als außergewöhnliche Belastung abziehbar (31.08.2011)