bypass_blocks_title
Inhalt
/steuernews/spezialwissen_%C3%A4rzte/

Rechtsgrundlage

Ärztliche Honorarforderungen unterliegen der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ist die ärztliche Honorarforderung verjährt, muss diese vom Schuldner nicht mehr bezahlt werden.

Verjährungsbeginn

Gemäß § 199 Abs 1 Bürgerliches Gesetzbuch-BGB setzt der Beginn der Verjährungsfrist die Entstehung des Anspruchs voraus. Nach § 12 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte entsteht der Zahlungsanspruch ab Rechnungsstellung. Das heißt im Klartext, dass der Abschluss einer Behandlung noch keine Verjährungsfristen in Gang setzt.

Verjährung

Nach den genannten Rechtsgrundlagen verjähren zum Jahreswechsel 2025/2026 Honorarrechnungen an Patientinnen und Patienten, die im Lauf des Jahres 2022 erstellt und der Patientin bzw. dem Patienten zugestellt worden sind. Der Zugang ist von der betreffenden Ärztin bzw. vom betreffenden Arzt nachzuweisen.

Stand: 25. November 2025

Bild: 78art - stock.adobe.com

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer | Vereidigte Buchprüfer | Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.