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Die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte (Alterskasse) ist die berufsständische, gesetzliche Alterssicherung für alle landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Mitversichert sich auch deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige.

Beitragshöhe 2026

Die maßgeblichen Jahresbeiträge für 2026 wurden durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die allgemeine Beitragshöhe beläuft sich bundeseinheitlich auf € 325,00. Der Beitragssatz gilt für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte. Mitarbeitende Familienangehörige zahlen die Hälfte des Beitragssatzes, also € 162,50.

Zuschussbeträge 2026

Landwirte, die mit ihrem eigenen Jahreseinkommen sowie dem Einkommen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können einen Antrag auf Beitragszuschuss für die Alterssicherungsbeiträge stellen. Für 2026 gelten folgende Jahreseinkommensgrenzen: Bei einem Jahreseinkommen bis € 14.238,00 gibt es einen Zuschuss von € 195,00 im Monat, bei einem Jahreseinkommen bis € 15.000,00 noch € 185,00 im Monat. Zuschüsse werden bis zu einem Jahreseinkommen von € 28.000,00 gezahlt. Der minimale Zuschuss beträgt hier € 7,00 im Monat.

Maßgeblich ist jeweils das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft aus dem zuletzt vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheid. Die Gewinnermittlungsart, z. B. Bilanzierung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG), ist für die Zuschussberechnung unerheblich.

Rentenwert

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt seit dem 1.7.2025 € 18,83.

Stand: 24. Februar 2026

Bild: VAKSMANV - stock.adobe.com

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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