bypass_blocks_title
Inhalt

Als Lohnsteuer bezeichnet man eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer und Pensionisten Lohnsteuer zahlen, während Selbstständige Einkommensteuer abführen. Der Lohnsteuerjahresausgleich wird umgangssprachlich oft mit der Einkommensteuererklärung gleichgesetzt, ist aber nicht dasselbe. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden. Dadurch erhält der Arbeitnehmer zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.

Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Entsprechend haftet er für die korrekte Einbehaltung und Abführung. Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl ist der Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen. Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann mit der letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember verrechnet werden.

Stand: 30.09.2021

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.