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Wer ist vorsteuerabzugsberichtigt? Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine Vorsteuerabzugsberechtigung. Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die sie von anderen Unternehmern für Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellt bekommen. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Vorsteuerbeträge von der abzuführenden Umsatzsteuer abgezogen.
Übersteigen die Vorsteuerabzugsbeträge die abzuführende Umsatzsteuer, kommt es zu einem Vorsteuerüberhang. Dieser ist eine Gutschrift. Er wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Überwiegt hingegen die Umsatzsteuer, ergibt sich eine Zahllast. Fällt die Berechtigung für einen bereits vorgenommenen Vorsteuerabzug, etwa durch Änderung der Verwendungsabsicht für das Wirtschaftsgut, nachträglich weg, ist im Regelfall eine Vorsteuerberichtung durchzuführen.
Deutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern auf betrieblich bedingte Aufwendungen, die ihnen außerhalb Deutschlands im übrigen EU-Gebiet entstanden sind, im Zuge einer Vorsteuerrückerstattung zurückholen.
Stand: 30.09.2021
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