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FAQs

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert auf der Website https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus über aktuelle Fragen und Antworten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Land- und Forstwirtschaft. Die FAQs werden laufend aktualisiert. Aktuell im Focus stehen folgende Themen:

Beschäftigte auf dem Bauernhof

Landwirtinnen und Landwirte dürfen weiterhin Helfer beschäftigen (z. B. Erntehelfer, Tierbetreuer, Betriebsaushilfen, Angestellte, Auszubildende). Es muss aber, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Außerdem müssen die Infektionsschutzregeln beachtet werden. Angehörige des eigenen Haushalts dürfen ebenfalls mithelfen, sofern die sozialen Kontakte zu anderen Personen minimiert werden. Waldbesitzer können ihre normalen Tätigkeiten ausüben.

Passierscheine

Waldarbeiter und Landwirte müssen keinen Passierschein o. Ä. mit sich führen. Das Mitführen von Unterlagen, die den Land- und Forstwirt als solchen ausweisen, ist empfehlenswert und kann unnötige Rückfragen und Zeitverlust vermeiden.

Wenn Quarantäne angeordnet wird

Wird der gesamte Betrieb von der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, können landwirtschaftliche Arbeiten im Regelfall fortgeführt werden. Diese gilt nach Auffassung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zumindest dann, „wenn auf einem landwirtschaftlichen Anwesen Maßnahmen möglich sind, die eine Weiterverbreitung des Covid-19-Virus verhindern“. Die Zusammenarbeit und v. a. die Nähe zu anderen Menschen gilt es zu vermeiden - „sofern diese nicht zur häuslichen Familie gehören und ebenfalls unter Quarantäne stehen“. Das Ministerium weist in seinen FAQs darauf hin, dass die erforderlichen Modalitäten vom Einzelfall abhängen. Bei der Einzelfallentscheidung ist zu berücksichtigen, „dass an der Aufrechterhaltung der Landwirtschaft ein erhebliches Interesse besteht“. Der Zweck der Quarantäne darf aber nicht gefährdet werden und muss gegebenenfalls von den Behörden vor Ort festgelegt werden.

Stand: 10. Juni 2020

Bild: Illustration

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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