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Steuernews-TV Juni 2026

Können Vermögensverluste aus Trickbetrug steuerlich abgesetzt werden?

Der Presse entnimmt man immer wieder Berichte über Trickbetrüger, die ihren Opfern am Telefon eine Zwangssituation von Angehörigen vorspielen und eine dringend notwendige Geldsumme fordern. In einem Betrugsfall aus dem Jahr 2025 übergab das Opfer die geforderte Summe in bar und machte den Geldbetrag später in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Ob Vermögensverluste aus Trickbetrug steuerlich abgesetzt werden können, erfahren Sie in Steuernews-TV.

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Textabschrift des Videos (Transkription)

Können Vermögensverluste aus Trickbetrug steuerlich abgesetzt werden?

Der Presse entnimmt man immer wieder Berichte über Trickbetrüger, die ihren Opfern am Telefon eine Zwangssituation von Angehörigen vorspielen und eine dringend notwendige Geldsumme fordern. In einem Betrugsfall aus dem Jahr 2025 übergab das Opfer die geforderte Summe in bar und machte den Geldbetrag später in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend.

Das Finanzamt verneinte den Steuerabzug. Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Die Aufwendungen sind nicht außergewöhnlich und auch nicht zwangsläufig entstanden, so das Gericht. Nach Auffassung des Gerichts lagen zudem zumutbare Handlungsalternativen vor.

Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Frage der steuerlichen Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist.

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