bypass_blocks_title
Inhalt
/steuernews/spezialwissen_%C3%A4rzte/

Therapeutisches Ziel

Ärztliche Leistungen unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Erforderlich für die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz - UStG) ist allerdings, dass die Operation der Behandlung oder Heilung einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels dient. Schönheitsoperationen oder andere kosmetische Eingriffe sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ebenso sind Lieferungen wie der Verkauf von Arzneimitteln oder das Halten von Vorträgen usw. umsatzsteuerpflichtig.

Kleinunternehmerregelung

Ärztinnen bzw. Ärzte, die im vergangenen Kalenderjahr 2025 aus umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten nicht mehr als € 25.000,00 erzielt haben und im laufenden Kalenderjahr 2026 voraussichtlich nicht mehr als € 100.000,00 an Umsatz erzielen, können sich auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung berufen (§ 19 Umsatzsteuergesetz - UStG). Auf diese Weise bleiben dem Grunde nach umsatzsteuerpflichtige Schönheitsoperationen bzw. sonstige Tätigkeiten steuerfrei. Für in der übrigen Europäischen Union ansässige Ärzte gilt statt der € 25.000,00 Betragsgrenze ein einheitlicher Betrag von € 100.000,00. Erforderlich ist hier noch der Besitz einer gültigen Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, welche im Ansässigkeitsstaat erteilt wurde.

Antrag

Für die Inanspruchnahme der nationalen Kleinunternehmerregelung müssen Ärzte keine Anträge stellen. Die Regelung ist automatisch anwendbar, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für die unionsweite Anwendung der Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Mitgliedstaaten müssen Ärzte einen gesonderten Antrag auf Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a Abs. 1 UStG) stellen.

Stand: 26. Mai 2026

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer | Vereidigte Buchprüfer | Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.